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   BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83   

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BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83 (https://dejure.org/1984,2355)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1984 - 8 RK 30/83 (https://dejure.org/1984,2355)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1984 - 8 RK 30/83 (https://dejure.org/1984,2355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von Ansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 255
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83
    Er kann dementsprechend über die Forderung verfügen, dh er erhält die volle Gläubigerstellung (BSGE 15, 118, 122, 123; Weber in Band11/1 12. Aufl s 398 RdNrn 153ff).

    Vielmehr hat sie dies nach Treu und Glauben im Interesse des Versicherungsträgers zu tun (BSGE 15, 118, 122, 123).

  • BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59
    Auszug aus BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83
    Die Beziehungen der Krankenkassen in ihrer Eigenschaft als Einzugsstellen zu den Rentenversicherungsträgern als Beitragsgläubiger sind in 5 1399 einerseits und den 55 1u33bis 1M37RVG(= 55 121, 155bis 159AVG)andererseits als besonderes öffentlich-rechtliches Treuhandverhältnis ausgestaltet, woraus eine besondere treuhänderische Bindung der Einzugsstelle gegenüber den Rentenversicherungsträgern folgt BSGE 15, 36, 40; 15, 118, 122, 123; BSG SozR 1500 5 101 Nr. 5).
  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60

    Vereinbarung zum Ausgleich für die mit der Umstellung der Lohnabrechnung

    Auszug aus BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83
    Es ist ein öffentlich-rechtliches Treuhandverhältnis zwischen gleichgestellten Trägern (BSGE 22, 157, 158f); sein Inhalt ergibt sich nicht aus dem Beitragsschuldverhältnis, sondern aus einem gesetzlich geregelten besonderen Rechtsverhältnis (Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung Band II S 1399 Anm 1).
  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

    Auszug aus BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83
    Es ist im Zivilrecht anerkannt, daß es nach Treu und Glauben dem Treuhänder verboten sein kann, gegen den Anspruch auf Herausgabe des für den Treugeber Erlangten mit einer Gegenforderung aufzurechnen, die " ihren Grund nicht in dem Treueverhältnis und den damit verbundenen Aufwendungen hat (RGZ 160, 52, 60, BGHZ 14, 3M2, 3ü6" 347; 16, 12a, 137; Sa, 2uu, 2u7 mwN; Weber, aaO s 387 RdNr 60; Palandt/Heinrichs, BGB 41. Aufl 5 387 Anm 3).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Ist eine solche Gestaltungsklage zulässig, kann regelmäßig nicht stattdessen eine Feststellungsklage erhoben werden (BSG Urteil vom 9.10.1984 - 12 RK 18/83 - BSGE 57, 184, 186 = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 40; BSG Urteil vom 16.3.1978 - 11 RK 9/77 - BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7 S 10 f; BSG Urteil vom 25.4.1984 - 8 RK 30/83 - BSGE 56, 255 = SozR 1500 § 55 Nr. 23; BSG Urteil vom 1.9.2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Ob etwas anderes dann gilt, wenn die Aufhebungs- und Feststellungsklage sich nicht gegen einen feststellenden Verwaltungsakt (hier: gegen die Feststellung der Versicherungspflicht) richtet, ist nicht zu entscheiden (zu solchen Fällen vgl BSGE 46, 81 und 56, 255 = SozR 1500 § 55 Nr. 8 und Nr. 23 sowie Meyer-Ladewig aaO RdZiff 19).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise stehen deshalb die Beiträge ausschließlich den betroffenen Versicherungsträgern zu, weshalb zB für die Weiterleitung der eingegangenen Beiträge ein besonderes Verfahren normiert ist und die Einzugsstellen ua zum Schadensersatz bei Verstößen gegen die Pflicht zur vollständigen Beitragserhebung sowie zur Herausgabe von Zinsen verpflichtet sein können, soweit solche durch die Anlage von Versicherungsbeiträgen vor deren ordnungsgemäßer Weiterleitung erzielt worden sind (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 51, 247, 249 f = SozR 2200 § 1399 Nr. 14; BSGE 56, 255, 256 f = SozR 2200 § 1433 Nr. 1; BSGE 73, 106, 110 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 28r Nr. 2 S 2 ff; BSG SozR 3-2400 § 281 Nr. 1 S 2 ff; BSG SozR 3-2400 § 28r Nr. 4 S 10 ff).

    Er kann dementsprechend über die Forderung verfügen, er erhält also die volle Gläubigerstellung (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 56, 255, 257 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1).

    Demgemäß hat das BSG die Stellung der Einzugsstelle als die eines "Prozessstandschafters" für den beteiligten Versicherungsträger qualifiziert (vgl BSGE 55, 297, 298 = SozR 5375 § 2 Nr. 1), bei der wie bei einer "Inkassoermächtigung" die Einzugsstelle im Außenverhältnis als Inhaberin der Forderung aufzutreten hat (vgl BSGE 51, 247, 249 f = SozR 2200 § 1399 Nr. 14 mit Anm Tannen, DRV 1981, 546; ebenso BSGE 15, 118, 123 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 56, 255, 257 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1; BSGE 73, 106, 110 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Gleichwohl entfaltet die Entscheidung eine faktische Bindungswirkung, und es gibt keinen Anhalt dafür, daß die Beklagte, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts an Gesetz und Recht gebunden ist, sich daran künftig nicht halten wird (zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei gleichzeitig anhängiger Gestaltungsklage vgl auch BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23).
  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) besteht zwischen der Einzugsstelle und dem Rentenversicherungsträger ein Treuhandverhältnis, bei dem die Einzugsstelle Inhaberin der Beitragsforderung gegenüber den Beitragsschuldnern (Arbeitgebern) war, die Beitragsforderung jedoch im Innenverhältnis zum Rentenversicherungsträger ein für die Einzugsstelle fremdes Recht blieb (BSGE 15, 118, 122/23 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO, vgl auch BSGE 22, 157, 158 ff = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO, BSGE 24, 256, 257 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO und BSGE 47, 194, 197 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; eingehender später BSGE 51, 247, 249/250 = SozR 2200 § 1399 Nr. 14; BSGE 56, 255, 256/257 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1).

    Dieses Treuhandverhältnis begründete für die Einzugsstelle die Pflicht, ihre Aufgaben nach Treu und Glauben im Interesse des Rentenversicherungsträgers wahrzunehmen (BSGE 56, 255, 257 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1).

    Sie durfte Ersatz- oder Erstattungsforderungen, die sie als Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger hatte, nicht gegen die Forderung des Rentenversicherungsträgers auf die eingezogenen Beiträge aufrechnen oder die Beiträge zurückbehalten (BSGE 56, 255 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1).

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn darüber hinaus ein weitergehendes Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl BSGE 56, 255 = SozR 1500 § 55 Nr. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 534/15

    Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträgers - Vergleich der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (grundlegend Urteile vom 20. März 1981, 8/8a RK 19/79 und vom 25. April 1984, 8 RK 30/83; sowie Urteil vom 12. Juni 2008, B 3 P 1/07 R, jeweils juris) sind die Beziehungen der Krankenkassen in ihrer Eigenschaft als Einzugsstellen zu den Rentenversicherungsträgern als Beitragsgläubiger als besonderes öffentlich-rechtliches Treuhandverhältnis ausgestaltet, woraus eine besondere treuhänderische Bindung der Einzugsstelle gegenüber den Rentenversicherungsträgern folgt.
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/00 R

    Schwangerschaftsabbruch aufgrund sozialer Indikation - Höhe der ärztlichen

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) schon bisher in vergleichbaren Fällen ein gesondertes Feststellungsinteresse verneint (BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23; BSGE 78, 98, 104 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41 f).
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Kann die Feststellungsklage - wie hier - nur der Klärung einer Vorfrage dienen und den Streit nicht im ganzen bereinigen, so ist das Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer Feststellungsklage auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wegen der fehlenden Prozeßwirtschaftlichkeit ausgeschlossen (vgl. BSGE 43, 148, 150/151 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7; BSGE 50, 262 aaO.; BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23 und SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 62/75

    Vertriebener - Vertriebene Hinterbliebene - Im Ausland zurückgelegte

    Zwar hat sie deshalb Anspruch auf die nach dem EEG für sie in Betracht kommenden Leistungen; vertriebene Hinterbliebene sind nach 5 1 Buchst. a FRG für Hinterbliebenenleistungen auch dann leistungsberechtigt, wenn derjenige, von dem sie ihr Recht herleiten, selbst nicht Vertriebener war° Diese Auffassung hat die Rechtsprechung schon mehrfach vertreten (zuletzt BSG 56, 255, 256 mit weiteren Nachweisen) und mit der Entstehungsgeschichte des 5 1 FRG sowie dem diesem Gesetz' zugrunde liegenden Eingliederungsprinzip begründet.

    Hieran hält der Senat fest° Allerdings hat es sich bisher um Fälle gehandelt, in denen der Versicherte bereits vor der Vertreibung der Hinterbliebenen verstorben war (5. z.B. BSG 56, 255); hier bestanden keine Bedenken, das gesamte Arbeits- und Versicherungsleben des Verstorbenen zugunsten der Hinterbliebenen so zu behandeln, als ob es im Geltungsbereich des EEG zurückgelegt worden wäre, um da- mit die vom Gesetzgeber auch für Hinterbliebene gewollte Eingliederung zu erreichen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1322/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 411/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anforderungen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 121/75
  • LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Abführung des Aufstockungsbeitrags

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 9 KR 534/15
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/5 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage beim Anspruch auf Alterssicherung der

  • LSG Bayern, 28.06.2000 - L 12 KA 173/98

    Abrechnung einer weiteren Operation als privatärztliche Leistung im unmittelbaren

  • LSG Bayern, 14.02.2002 - L 10 AL 147/01

    Zulässigkeit negativer Feststellungsklage; Möglichkeit ordnungsrechtlicher

  • LAG Hamm, 19.11.2014 - 4 Sa 750/14

    Rechtsschutzinteresse; Altersteilzeit; Aufstockungsbeitrag;

  • SG München, 05.02.2014 - S 38 KA 305/12

    Berechtigung eines konservativ und eines operativ tätigen Augenarztes zur

  • BSG, 11.09.2007 - B 11b AS 11/06 R
  • LSG Bayern, 25.10.2001 - L 11 AL 10/00

    Mangeldes Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungs- oder Feststellungsklage in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AS 1578/15
  • LG Gießen, 17.01.2007 - 1 S 244/06

    Arbeitnehmeranteil: Aufrechnung mit Ansprüchen des Arbeitgebers gegen die

  • BSG, 22.04.1987 - 8 RK 26/85
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 75/81
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